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#201: Die Minijob-Reform 2027 geplant: 900 € zahlen, damit 603 € ankommen

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Sei doch nicht besteuert!
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Jun 30, 2026
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Summary

Die Rentenkommission will Minijobs in ihrer jetzigen Form abschaffen und vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – der Bundeskanzler hat angekündigt, die Vorschläge zu übernehmen. Betroffen wären rund 7 Millionen Beschäftigte, davon 3,5 Millionen im Zweitjob. In dieser Episode erklären wir den aktuellen Status quo und warum die Reform für so viel Diskussion sorgt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 603 Euro im Monat, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und steigt 2027 mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro voraussichtlich auf 633 Euro. Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer – macht den Minijob für Arbeitgeber unterm Strich rund 10 Prozentpunkte teurer als eine reguläre Beschäftigung. Arbeitnehmer dagegen profitieren von brutto gleich netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; sonst bleiben durch den Eigenanteil von den 603 Euro nur etwa 404 Euro netto übrig. Wir gehen außerdem auf Sonderfälle ein: Minijobs neben einer Ausbildung (möglich seit 1.10.2022, sofern ein eigener Arbeitsvertrag vorliegt), Minijobs für Ehepartner im Betrieb (steuerlich vorteilhaft, aber mit VGA-Risiko laut BFH-Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) sowie die Abgrenzung zum Midijob im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro mit gleitend ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Abschließend ordnen wir die Argumente beider Seiten ein: Befürworter der Reform verweisen auf rund 4,5 Mrd. Euro erwartete Mehreinnahmen für die Rentenversicherung und das Risiko der "Minijob-Falle" in die Altersarmut; Gegner warnen vor Stundenkürzungen in Branchen wie der Gastronomie und einer möglichen Zunahme von Schwarzarbeit. Nähere Informationen zum Podcas…