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#191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil
- Podcast
- Sei doch nicht besteuert!
- Published
- Apr 23, 2026
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Summary
Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari oder Lamborghini tatsächlich steuerlich an – und wann werden die Kosten gestrichen? In dieser Folge analysieren wir die wichtigsten BFH- und Finanzgerichtsentscheidungen zu Luxusautos im Unternehmen und zeigen, warum selbst hohe Umsätze keine Garantie für den steuerlichen Abzug sind. Wir besprechen unter anderem das Urteil des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20, in dem eine GmbH mit rund 372 Mio. EUR Umsatz einen Supersportwagen mit Formel-1-Technologie anschaffte, um Geschäftspartnern bei Rennveranstaltungen ein „Rennfeeling“ zu vermitteln. Das Finanzgericht sah darin unangemessenen Repräsentationsaufwand vergleichbar mit Jagd oder Segeljachten nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG. Dem gegenüber steht das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 22.12.2014 – 6 K 238/14, bei dem ein Automobilzulieferer einen Supersportwagen steuerlich absetzen durfte, weil das Unternehmen selbst Kohlefaser-Karosseriestrukturen fertigte und damit ein enger betrieblicher Bezug zum Fahrzeug bestand. Außerdem geht es um das Urteil des FG Hamburg v. 11.10.2018 – 2 K 116/18, MwStR 2019, 289, in dem ein Gebäudereinigungsunternehmen einen Lamborghini Aventador LP 700-4 für rund 298.475 EUR kaufte. Die Aufwendungen wurden nicht anerkannt, weil nach Auffassung des Gerichts vor allem das persönliche Affektionsinteresse des Geschäftsführers und dessen Nähe zu Motorsportkreisen im Vordergrund standen. Anders entschied dagegen das FG Hamburg v. 27.9.2018 – 3 K 96/17, MwStR 2019, 284: Dort durfte ein Unternehmer aus der Windenergie-Projektentwicklung einen Ferrari California steuerlich geltend machen, weil Repräsentation in der Branche eine besondere Rolle spielte und das Fahrzeug eine hohe Wertstabilität hatte. Besprochen wird auch das aktu…