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#52 Redeverbot für Björn Höcke? / BVerfG zu Waffenlieferung nach Israel / Skandal um Bremer Verfassungsrichter? / Mietrechtsreform / Maja T.

Podcast
Die Rechtslage – LTO
Published
Feb 14, 2026
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2596
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Summary

In Folge 52 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen: Palästinenser scheitert in Karlsruhe - gegen Waffenexporte kann man nicht klagen Ein Mann aus Gaza, der seien Familie verloren hat, und mehrere Menschenrechtsorganisationen wollten die Ausfuhr von Waffen nach Israel stoppen. Doch das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Deutschland muss zwar Menschenrechte und Völkerrecht beim Waffenexport im Blick haben - einklagen kann man das jedoch nicht. Warum hat auch das Ramstein-Urteil nicht weitergeholfen? Und ist das wirklich das letzte Wort aus Karlsruhe? BVerfG: Keine Individualklagen gegen Waffenexporte an Israel Verfassungsbeschwerde erfolglos: Palästinenser kann nicht gegen Ex­port von Waf­fen­ klagen | taz.de Klagen gegen Waffenexporte: Verbandsklage statt Vertrauen Björn Höcke den Stecker ziehen? Zwei Gemeinden in Bayern hatten wenig Lust, ihre öffentlichen Stadthallen der AfD für Wahlkampfauftritte zur Verfügung zu stellen, zumal wenn Björn Höcke rechtsextreme reden schwingt. Aber wie macht man das am besten? Sonderregelung in der Gemeindeordnung? Redeverbot als Auflage? Einfach den Stecker ziehen? Mit Chefredakteur Felix W. Zimmermann. Kom­munen ver­bieten Höcke-Auf­tritte – mit Erfolg VG Augsburg: Doch kein Redeverbot für Höcke? VGH München schafft bayernweit Klarheit Linker Verfassungsrichter bei Enttarnung eines V-Mannes dabei Der Staatsgerichtshof Bremen hat seinen ersten Auftritt in der Rechtslage, ein Spitzel wird enttarnt, ein linker Verfassungsrichter tritt zurück, große Aufregung. Wir versuchen einen Skandal zu finden. Aber vielleicht muss man sich dafür eher die Methoden des Verfassungsschutzes angucken? Die Mietpreisbremse besser machen - wird das so wa…