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Wehrpflichtgesetz: Meldepflicht zurück? | Von Claudia Töpper

Podcast
apolut: Tagesdosis
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Jun 2, 2026
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Summary

Rechtsbruch und Kriegsvorbereitung? Ein Kommentar von  Claudia Töpper. Am Montag, den 01. Juni 2026, berichtete die Onlinenachrichtenplattform Tagesschau.de , dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Änderung des Wehrpflichtgesetzes von dem Verteidigungsminister, Boris Pistorius als rechtswidrig erachtet.[1] Die Entscheidung des wissenschaftlichen Dienstes wurde nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht.[2] Sie soll lediglich dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen.[3] Boris Pistorius hatte am 09. April 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, in dem er die Genehmigungspflicht einer Auslandsreise außer Kraft setzte, die aufgrund des neuen Wehrpflichtgesetzes seit Januar 2026 für Männer im wehrfähigen Alter zwischen 17 - 45 Jahren galt, die Deutschland länger als 3 Monate verlassen möchten.[4] Die Rücknahme in der einseitigen Allgemeinverfügung lautet wie folgt: „Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Einer vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es nicht.“[5] Die Linksfraktion hatte das Gutachten bei dem wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, nachdem die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker bereits am 15. April 2026 die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen hatte. Nun gab der wissenschaftliche Dienst ihr Recht. Die Begründung Laut Tagessschau.de begründete der wissenschaftliche Dienst des Bundestages seine Einschätzung wie folgt. Das Verteidigungsministerium habe „damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschritten.“[6] Das Ministerium kann laut Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von der Ab…