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AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

Podcast
apolut: Tagesdosis
Published
Jun 18, 2026
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1320
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Summary

Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit. Ein Kommentar von  Janine Beicht . Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestehen. Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen gewürdigt habe. Die Begründung der Richter und ihre politische Tragweite Die Richter bewerteten bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen als Überschreitung der Grenzen zulässiger Kritik. Dazu zählten sogenannte Aussagen zur Remigration, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glauben, zu Umsturzphantasien sowie zur fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In der Pressemitteilung des BayVGH heißt es dazu: (1) „Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei ‚nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur ‚Remigration‘, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrations…