# G 1/99 - Verschlechterungsverbot ("Reformatio in peius") - Entscheidung Page: https://stenobird.com/podcast/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272/g-1-99-verschlechterungsverbot-reformatio-in-peius-entscheidung Text version: https://stenobird.com/podcast/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272/g-1-99-verschlechterungsverbot-reformatio-in-peius-entscheidung.md Podcast: [Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht](https://stenobird.com/podcast/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272) Published: 2025-12-11T08:30:00+00:00 Episode link: https://ipcourses.podigee.io/s3e12-g-1-99-verschlechterungsverbot-entscheidung Audio file: https://audio.podigee-cdn.net/2206140-m-5010bf5e9eb20594d6cd3144554ed152.mp3?source=feed Processing state: not_requested JSON: https://stenobird.com/v1/public/podcasts/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272/episodes/g-1-99-verschlechterungsverbot-reformatio-in-peius-entscheidung Duration seconds: 1408 ## Resource In dieser zweiten Folge zur Entscheidung G 1/99 beleuchten Fabian Haiböck und Michael Stadler die Antwort der Großen Beschwerdekammer auf die zentrale Vorlagefrage: Darf der nicht beschwerdeführende Patentinhaber ein (unklares) Merkmal streichen, sodass er ohne Beschwerde einzulegen in eine bessere Position gebracht wurde? Vorlagefrage Muss ein – z. B. durch Streichung eines einschränkenden Anspruchsmerkmals – geänderter Anspruch zurückgewiesen werden, durch den der Einsprechende und alleinige Beschwerdeführer schlechtergestellt würde als ohne die Beschwerde? Antwort der Großen Beschwerdekammer Grundsätzlich gilt das Verbot der reformatio in peius: Der Patentinhaber darf im Beschwerdeverfahren nicht besser gestellt werden, als er es durch die angefochtene Entscheidung bereits war. Die Große Kammer formulierte jedoch ein Ausnahmeschema für Fälle, in denen das Patent ohne Korrektur widerrufen werden müsste. Der Patentinhaber darf in solchen Fällen: - ursprünglich offenbarte, einschränkende Merkmale aufnehmen, - ausnahmsweise ein ursprünglich offenbartes, aber den Schutzbereich erweiterndes Merkmal aufnehmen (sofern kein Verstoß gegen Art. 123(3) EPÜ), - und nur wenn solche Änderungen nicht möglich sind in letzter Konsequenz das unzulässige Merkmal streichen, sofern dies Art 123 (3) konform ist. Verfahrensausgang Die konkrete Anspruchsfassung wurde letztlich mangels erfinderischer Tätigkeit verworfen. Ein anschließender Überprüfungsantrag blieb erfolglos – die Entscheidung markiert das Ende des Falls T 315/97. Relevanz für die Praxis. G 1/99 ist ein zentraler Baustein des EPA-Beschwerderechts und definiert die Grenzen der Verteidigungsmöglichkeiten des Patentinhabers, wenn nur der Einsprechende gegen eine Zwischenentscheidung der Einspruchsabteilung Beschwerde führt. Nebe… ## Actions - request_transcript: `POST https://stenobird.com/v1/public/podcasts/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272/episodes/g-1-99-verschlechterungsverbot-reformatio-in-peius-entscheidung/transcription-requests` — Idempotently request low-priority transcript generation for this episode. - read_markdown: `GET https://stenobird.com/podcast/der-ip-courses-podcast-f-r-europ-isches-patentrecht-7028272/g-1-99-verschlechterungsverbot-reformatio-in-peius-entscheidung.md` — Read the agent-friendly Markdown representation of this episode resource. A page view does not enqueue transcription. Agents should invoke `request_transcript` explicitly when they need this episode processed. ## Transcript Full transcripts are not published on public pages unless there is a clear rights basis.