Episode
#776 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Rechtsverzögerung – Stocker erzwingt Ermittlungen gegen Hässig
- Podcast
- Auf dem Weg als Anwält:in
- Published
- Mar 18, 2026
- Duration seconds
- 556
- Processing state
not_requested- Canonical source
- https://anwaltspruefung.podigee.io/776-neue-episode
Actions
POST https://stenobird.com/v1/public/podcasts/auf-dem-weg-als-anw-lt-in-497305/episodes/776-causa-vincenz-inside-paradeplatz-rechtsverz-gerung-stocker-erzwingt-ermittlungen-gegen-h-ssig/transcription-requests
Idempotently request low-priority transcript generation for this episode.GET https://stenobird.com/podcast/auf-dem-weg-als-anw-lt-in-497305/776-causa-vincenz-inside-paradeplatz-rechtsverz-gerung-stocker-erzwingt-ermittlungen-gegen-h-ssig.md
Read the agent-friendly Markdown representation of this episode resource.
Summary
In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht. Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte). Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzö…